Neues Rückgaberecht für digitale Güter betrifft auch Apps

Ab dem 13. Juni 2014 tritt die neue EU-Richtlinie für Verbraucherrechte in Kraft und so gibt es ein neues Rückgaberecht für digitale Güter, die auch Apps betreffen. Allerdings hat die Sache einen kleinen Haken. 

Denn grundsätzlich kann jeder Verbraucher auf ein Rückgaberecht von 14 Tagen bei Onlinebestellungen zurückgreifen. Diese Regelung soll auch für Downloads gelten. Bisher gab es für Software, Spiele, Apps oder Filme keine rechtliche Regelung für diese herunterladbaren Güter.

Allerdings greift dieses nur, wenn der Nutzer das Produkt noch nicht heruntergeladen hat und ihm vor dem Download auffällt, dass es doch nicht die richtige Wahl war. Wer als Nutzer also eine App oder eine bestimmte Software testen will, sollte zunächst nach einer kostenlosen Testversion suchen. Bei Apps gibt es häufig eine „Light-Variante“ der App und ermöglicht es diese eingeschränkt zu nutzen.

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