Deutsche Telekom: Verbraucherzentrale will klagen

Die Ankündigung der Deutschen Telekom, in künftigen Verträgen mit Drosselungsklauseln bezüglich der Surfgeschwindigkeit zu arbeiten schlägt weiter hohe Wellen. Nun droht der Telekom sogar ein Rechtsstreit.

Die Telekom hatte vor kurzem angekündigt, bei neuen Verträgen eine Klausel mit aufzunehmen, die die Begrenzung der Bandbreite zum Inhalt hat wenn ein bestimmtes Inklusivvolumen erreicht ist.

In diese Angelegenheit schalten sich nun die Verbraucherschützer ein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat jetzt der Telekom eine Abmahnung erteilt und ihr eine Frist gesetzt bis zum 16. Mai 2013. Innerhalb dieser Frist soll die Telekom ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern und die Drosselungsklausel daraus entfernen. Verstreicht diese Frist fruchtlos will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Klage gegen die Deutsche Telekom auf Unterlassung dieser Drosselungspolitik einreichen.

Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen sehen in diesen Klauseln eine „unangemessene Benachteiligung der Verbraucher“. Sie empören sich darüber, dass „eine zeitgemäße Nutzung des Internets nicht mehr möglich sei“. Aufgrund der starken Drosselung des Datenvolumens ist es zukünftig wahrscheinlich für die Telekom-Kunden schwierig, Videos im Internet anzuschauen oder per Internet zu telefonieren. Auch das Musikhören per Streaming wird in dem Fall stark eingeschränkt sein.

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Diese Diskriminierung der Verbraucher soll nun nicht länger hingenommen werden und aus dem Grunde erfolgte die Fristsetzung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Unterschreibt die Telekom diese Unterlassungserklärung und verzichtet damit künftig auf die Drosselungsklausel in ihren AGBs ist die Sache erledigt. Reagiert nicht Telekom nicht auf die Fristsetzung oder verweigert die Unterschrift, wird die Sache vor Gericht ausgetragen. Wie dieser Rechtsstreit letztlich ausgehen wird bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall ist es dann die Sache der Richter, über das Vorgehen der Telekom zu urteilen.